Alle Herzsportmitglieder sind angehalten, sich halbjährlich einer Ergometer-Kontrolle zu unterziehen. Dafür wurde ein Formblatt ausgegeben.
Für die Erstverordnung des ambulanten Herzsportes und die Kontrolluntersuchungen ist vom untersuchenden Kardiologen eine Einschätzung
der Belastbarkeit und das Maß aller Dinge, der Trainingspuls, vorzugeben. Danach werden die Patienten in drei Leistungsgruppen eingeteilt.
Leistungsgruppe I = bis 0,5 Watt/kg Körpergewicht
Der Patient ist physisch und psychisch sehr gering belastbar.
Ziel: Kompetenz für selbstbestimmtes Leben. Vermeidung der Pflegebedürftigkeit. Therapie: Ergometertraining bis 25 W,
Koronarsport (Hockergymnastik), Spaziergänge 1 km in 30 Minuten
Leistungsgruppe II = von 0,5 bis 1,0 Watt/kg Körpergewicht
Der Patient ist physisch und psychisch nur gering belastbar.
Ziel: Erreichen einer Leistungsfähigkeit, die leichte körperliche Arbeit in Beruf und Haushalt zulässt. Therapie: Ergometertraining bis 50 W,
Koronarsport , Wanderungen 3 bis 4 km in einer Stunde
Leistungsgruppe III = bis 1,0 bis 1,5 Watt/kg Körpergewicht
Der Patient ist physisch und psychisch stabil.
Ziel: Erreichen einer Leistungsfähigkeit, die mittelschwere körperliche Arbeit in Beruf und Haushalt zulässt.
Therapie: Ergometertraining bis 75 W, Koronarsport , Wanderungen und Walking 5 bis 5,5 km in einer Stunde, Wassergymnastik und Schwimmen.