Die Frage der Mitgliedschaft ist in unserer Satzung unter   § 6 geregelt.


„• Mitglied des ARS Bad Freienwalde e. V. kann jede Person werden, die Kriterien einer Behinderung im Sinne des Gesetzes erfüllt, von Behinderungen bedroht ist und eine ärztliche Verordnung für Reha-Sport vorweisen kann oder sich ehrenamtlich für die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins einbringt (das gilt insbesondere für Übungsleiter und betreuende Mediziner).
Personen, die am ambulanten Reha-Sport auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung teilnehmen und die Satzung des ARS Bad Freienwalde e. V. anerkennen, können, müssen aber nicht Mitglied werden.
• Personen, die nicht Mitglied werden wollen, können nicht an den über den Reha-Sport hinausgehenden anderen Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
• Mitglieder haben das Recht nach Ablauf des Verordnungszeitraums weiter am Reha-Sport teilzunehmen bei privater Kostenbeteiligung (Übungspauschale).“

Es gibt zwei mögliche Verordnungen:

Patienten, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben und die für die Reha-Maßnahmen das Ziel haben, dass sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können, bekommen in der Regel schon eine Verordnung von der Reha-Einrichtung für 6 Monate Herzsport (Kostenträger ist die Rentenversicherung).          *Link zum Muster*
Alle anderen Patienten benötigen eine Verordnung durch ihren Haus- oder Facharzt auf Vordruck Nr. 56 (Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse)          
Beide Verordnungen sind von dem zuständigen Kostenträger zu bestätigen.    
*Link zum Muster*
Für die Reha-Leistungserbringung erhält der Verein eine Vergütung je Übungseinheit.

Warum Mitgliedschaft im Verein

 

Der Ambulante Reha-Sport für Herz, Lunge und Orthopädie Bad Freienwalde e. V. (im Folgenden: ARS Bad Freienwalde e. V.) ist ein registrierter und zertifizierter gemeinnütziger Verein.

Er trägt sich von Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden und Vergütungen der Reha-Leistungen durch die Kostenträger. Der Verein ist Mitglied im Landes-/Kreissportbund (LSB/KSB), im Behindertensportbund Brandenburg und (BSB) im Landesverband Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation und Prävention von Herz- Kreislauferkrankungen LVB DGPR).

Als Mitglied kann man neben den Reha-Sportstunden an allen weitergehenden Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.

Nach Ablauf der ärztlichen Verordnung, für Herzsport oder Lungensport oder Orthopädiesport, ist die Mitgliedschaft im ARS Bad Freienwalde e. V. eine unbedingte Voraussetzung für die Weiterführung der Reha-Sportstunden.
Regelmäßige Ergometer-Untersuchung für Herzsportler

Die DGPR hat bundeseinheitliche Formulare herausgegeben, die vom Haus- oder Facharzt auszufüllen sind. An Hand dieser Dokumentation erfolgt die Einordnung in eine Herzsport-Leistungsgruppe entsprechend den individuellen medizinischen Erfordernissen.

Für Herzsportler gilt, der Erstbefund soll nicht älter als 6 Monate sein, was in der Regel nach einer Anschluss-Heilbehandlung der Fall ist.

Ergometer- Kontrolluntersuchungen müssen einmal jährlich erfolgen; so kann auch der Effekt des Reha-Sportes eingeschätzt werden.

*Link zum Formular Ergometer Untersuchung*    

*Link zum Formular Untersuchungsbogen*

Detail Informationen zur Ergo-Kontrolluntersuchung für Ärzte und Mitglieder